Kassenleistung

Als Kassenleistung werden von allen Krankenkassen übernommen

  • 1x/Jahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchung
  • Hypertonie-Schulungen im Rahmen herz.leben
  • Diabetes-Behandlungen im Rahmen des Therapie aktiv Programmes
  • Diabetes Typ 2–Schulungen (insulinpflichtig und nicht-insulinpflichtig)

Speziell mit der KFA als Vertragspartner können wir sämtliche Leistungen direkt verrechnen.

Leistungen, die als Privatleistungen gelten und zum Teil von manchen Zusatzversicherungen bezahlt werden, jedoch grundsätzlich nicht von der allgemeinen Krankenkasse übernommen werden

  • Ernährungsberatung, inkl. ärztlich begleitet unterstütztes Abnehmen
  • Reisemedizinische Gesundheitsberatung
  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
  • Schulungen in Herzinsuffizienz und Herzinfarkt
  • Beratungen zu mitgebrachten Befunden oder Zweitmeinung

Wahlarztleistungen

Ein Wahlarzt ist vertraglich nicht an Krankenkassen gebunden.

Als Wahlarzt werden unsere Leistungen mit den Krankenkassen nicht kostendeckend abgerechnet. Es werden bis zu 80 % des Rechnungsbetrages zurückerstattet. Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, übernimmt diese häufig den Restbetrag. Außerdem können Sie Arztkosten steuerlich absetzen.

Gerne kümmern wir uns um die Refundierung durch Ihre Krankenkasse, damit für Sie kein Aufwand entsteht. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es für gleiche Leistungen auf Grund der unterschiedlichen Abrechnung der Kassen zu Unterschieden in der Refundierung kommen kann (z.B. wenn Sie bei der GKK versichert sind und ein anderer bei der KFA versichert ist).