Als Kassenleistung werden von allen Krankenkassen übernommen
- 1x/Jahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchung
Speziell mit der KFA als Vertragspartner können wir sämtliche Leistungen direkt verrechnen.
Leistungen, die als Privatleistungen gelten und zum Teil von manchen Zusatzversicherungen bezahlt werden, jedoch grundsätzlich nicht von der allgemeinen Krankenkasse übernommen werden
- Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
- Beratungen zu mitgebrachten Befunden oder Zweitmeinung
Wahlarztleistungen
Ein Wahlarzt ist vertraglich nicht an Krankenkassen gebunden.
Als Wahlarzt werden unsere Leistungen mit den Krankenkassen nicht kostendeckend abgerechnet. Es werden bis zu 90 % des Rechnungsbetrages zurückerstattet. Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, übernimmt diese häufig den Restbetrag. Außerdem können Sie Arztkosten steuerlich absetzen.
Gerne kümmern wir uns um die Refundierung durch Ihre Krankenkasse, damit für Sie kein Aufwand entsteht. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es für gleiche Leistungen auf Grund der unterschiedlichen Abrechnung der Kassen zu Unterschieden in Preisen sowie Refundierung kommen kann (z.B. wenn Sie bei der ÖGK versichert sind und ein anderer bei der KFA versichert ist). Bei den kleinen Kassen (SVS und BVA) richtet sich unser Honorar grundsätzlich an den Kassentarifen bei der ÖGK ist dies leider nicht möglich.